FAQ's - Häufig gestellte Fragen.
Was kostet
mich ... ?
Arbeiten Sie mit meiner Rechtsschutzversicherung
zusammen...?
Wann sollte man zum Anwalt gehen
... ?
Muss ich gleich klagen ... ?
Wie finde ich den für mich richtigen
Anwalt ... ?
Wie lange dauert... ?
Brauche ich einen Rechtsanwalt
... ?
Was kostet mich ... ?
Die populärste Frage.
In der Regel richtet sich unsere
Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG, dem RechtsanwaltsVergütungsGesetz.
Das RVG sieht vor, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem
Wert des Interesses richtet. Ausnahme: Das RVG findet keine
Anwendung, wenn ausschließlich eine Beratung erfolgen soll.
In diesen Fällen sollten wir uns zuvor über die Kosten einigen.
Oftmals ist dies schon vorab am Telefon möglich. Natürlich
entstehen Ihnen für ein solches Telefonat noch keine Kosten!
Wir bieten Ihnen auch an, eine vom
RVG abweichende Vereinbarung zu treffen. Welche
Möglichkeit wir in Ihrem persönlichen Fall anbieten
können, besprechen wir mit Ihnen bei Beginn des Mandats.
Wir berücksichtigen dabei Ihren möglichen Wunsch nach
einem Pauschalhonorar (Festpreis) ebenso wie einen
Wunsch nach einer stundenweisen Berechnung.
Selbstverständlich für uns ist, dass die Höhe unserer
Vergütung auf Wunsch auch besprochen und vereinbart werden kann, noch
bevor es los geht und Ihnen überhaupt Kosten entstehen!
Wir beantragen für Sie
wenn möglich auch Prozesskostenhilfe (PKH).
Diese ist bedeutender, als Sie denken. Über die
PKH-Möglichkeiten informieren wir Sie!
Bei Schadenersatz und Schmerzensgeld
nach Verkehrsunfall rechnen wir unsere Vergütung für Sie
praktisch immer mit der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners direkt ab. Für Sie sieht das in unserer
Praxis so aus, dass Sie mit den Kosten unserer Vergütung
gar nicht belastet werden, weil wir so verfahren, dass
der gegnerische Haftpflichtversicherer unsere Rechnung
direkt ausgleicht!
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, rechnen wir
mit ihr für Sie direkt ab!
Arbeiten Sie mit meiner Rechtsschutzversicherung
zusammen...?
Ja. Wir arbeiten mit ausnahmslos
jeder Rechtsschutzversicherung zusammen. Außerdem
garantiert Ihnen, wenn Sie Rechtsschutz haben, das
Gesetz zwingend die freie Wahl des Rechtsanwalts
(§ 158 m, o VVG). Das uneingeschränkte Recht der freien
Wahl des Rechtsanwalts ist genau wie die freie Wahl des Arztes
elementar. Denn nur so können Sie sicher einen Rechtsanwalt wählen, der nicht
fremde, sondern Ihre Interessen wahrnimmt!
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Wann sollte man zum Anwalt
gehen ... ?
Versagt der neu gekaufte Toaster
seinen Dienst, muss Ihr erster Weg natürlich nicht
gleich zu uns führen. Ganz allgemein aber gilt: Besser
früher, als später. Am besten ist es, wenn Sie kommen,
noch bevor überhaupt ein Streit ausgebrochen ist. Zum
Beispiel sollte man bei wichtigen Verträgen viele
Details so früh wie möglich klären, um späteren
Auseinandersetzungen - die ja tatsächlich kommen! -
vorzubeugen. Aber auch wenn der Streitfall einmal da
ist, warten Sie bitte nicht, bis die Situation völlig
verfahren ist. Viele Möglichkeiten, die ein schnelles
und kostengünstiges Ende einer Angelegenheit bringen
würden, sind leicht vertan. Andererseits lassen sich
auch verschleppte Angelegenheiten oftmals noch nach
Jahren zum Guten wenden, etwa weil Ihr Anspruch doch
nicht verjährt ist.
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Muss ich gleich klagen
... ?
Klare Antwort: Vielleicht! Ein
Gutteil der Fälle, die von uns bearbeitet werden, landet
nicht vor Gericht,
weil eine außergerichtliche Lösung Erfolg hat.
Andererseits gibt es Fälle, in denen der Versuch einer
außergerichtlichen Einigung von vornherein aussichtslos
ist, so dass weiteres Zuwarten reine Zeitverschwendung
wäre. In einigen Fällen muss man auch sehr schnell
klagen, um seine Rechte nicht zu verlieren oder gar -
z.B. durch einstweilige Verfügungen - zu sichern. Natürlich
muss manchmal auch von der Durchführung eines Gerichtsverfahrens
abgeraten werden.
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Wie finde ich den für
mich richtigen Anwalt ... ?
SIE haben Glück, Sie haben
mit dieser Homepage Ihren Anwalt schon gefunden! Ansonsten ist
dies durchaus ein Problem, gibt es doch allein in Berlin über 11.000 (!) und deutschlandweit
über 130.000 Rechtsanwälte.
Die Beauftragung
eines Anwalts ist eine höchstpersönliche, vertrauensvolle
Angelegenheit. Nicht umsonst besteht für uns Rechtsanwälte,
wie auch für Ärzte oder Geistliche, eine berufliche
Schweigepflicht. Vielleicht werden wir nicht Ihre
besten Freunde - aber wir sollten Ihre besten Berater sein!
Eine Bitte: Fragen Sie! Fragen Sie
alles, was Sie wissen möchten! Und noch wichtiger: Wenn
Sie etwas stört, sagen Sie es! Ohne ein klares Wort
werden wir Missstimmungen vielleicht erst unnötig spät erkennen.
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Wie lange dauert... ?
Bei uns ist je nach Fall fast
jede Dauer drin: von der Erledigung binnen eines Tages,
bis zu einer Dauer von 4 Jahren. Dank unserer
Spezialisierung können wir vieles relativ schnell
machen. Ein Gerichtsprozess dauert aber natürlich, auch
wenn ein Spezialist ihn führt. Eine Einigung, ein
Vergleich, wirkt sich beschleunigend aus. Aber wir
können bei weitem nicht immer auf einen Vergleich
hinwirken, weil dies Zugeständnisse verlangt, die nur
manchmal sinnvoll sind.
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Brauche ich einen Rechtsanwalt
... ?
Unbedingt.
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