FAQ's - Häufig gestellte Fragen.

Was kostet mich ... ?
Arbeiten Sie mit meiner Rechtsschutzversicherung zusammen...?

Wann sollte man zum Anwalt gehen ... ?
Muss ich gleich klagen ... ?
Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt ... ?
Wie lange dauert... ?
Brauche ich einen Rechtsanwalt ... ?

Was kostet mich ... ?

Die populärste Frage.

In der Regel richtet sich unsere Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG, dem RechtsanwaltsVergütungsGesetz. Das RVG sieht vor, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Interesses richtet. Ausnahme: Das RVG findet keine Anwendung, wenn ausschließlich eine Beratung erfolgen soll. In diesen Fällen sollten wir uns zuvor über die Kosten einigen. Oftmals ist dies schon vorab am Telefon möglich. Natürlich entstehen Ihnen für ein solches Telefonat noch keine Kosten!

 

Wir bieten Ihnen auch an, eine vom RVG abweichende Vereinbarung zu treffen. Welche Möglichkeit wir in Ihrem persönlichen Fall anbieten können, besprechen wir mit Ihnen bei Beginn des Mandats. Wir berücksichtigen dabei Ihren möglichen Wunsch nach einem Pauschalhonorar (Festpreis) ebenso wie einen Wunsch nach einer stundenweisen Berechnung. Selbstverständlich für uns ist, dass die Höhe unserer Vergütung auf Wunsch auch besprochen und vereinbart werden kann, noch bevor es los geht und Ihnen überhaupt Kosten entstehen!

 

Wir beantragen für Sie wenn möglich auch Prozesskostenhilfe (PKH). Diese ist bedeutender, als Sie denken. Über die PKH-Möglichkeiten informieren wir Sie!

 

Bei Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall rechnen wir unsere Vergütung für Sie praktisch immer mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners direkt ab. Für Sie sieht das in unserer Praxis so aus, dass Sie mit den Kosten unserer Vergütung gar nicht belastet werden, weil wir so verfahren, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer unsere Rechnung direkt ausgleicht!


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, rechnen wir mit ihr für Sie direkt ab!

 

Arbeiten Sie mit meiner Rechtsschutzversicherung zusammen...?

 

Ja. Wir arbeiten mit ausnahmslos jeder Rechtsschutzversicherung zusammen. Außerdem garantiert Ihnen, wenn Sie Rechtsschutz haben, das Gesetz zwingend die freie Wahl des Rechtsanwalts (§ 158 m, o VVG). Das uneingeschränkte Recht der freien Wahl des Rechtsanwalts ist genau wie die freie Wahl des Arztes elementar. Denn nur so können Sie sicher einen Rechtsanwalt wählen, der nicht fremde, sondern Ihre Interessen wahrnimmt!


Zurück zum Anfang.

Wann sollte man zum Anwalt gehen ... ?

Versagt der neu gekaufte Toaster seinen Dienst, muss Ihr erster Weg natürlich nicht gleich zu uns führen. Ganz allgemein aber gilt: Besser früher, als später. Am besten ist es, wenn Sie kommen, noch bevor überhaupt ein Streit ausgebrochen ist. Zum Beispiel sollte man bei wichtigen Verträgen viele Details so früh wie möglich klären, um späteren Auseinandersetzungen - die ja tatsächlich kommen! - vorzubeugen. Aber auch wenn der Streitfall einmal da ist, warten Sie bitte nicht, bis die Situation völlig verfahren ist. Viele Möglichkeiten, die ein schnelles und kostengünstiges Ende einer Angelegenheit bringen würden, sind leicht vertan. Andererseits lassen sich auch verschleppte Angelegenheiten oftmals noch nach Jahren zum Guten wenden, etwa weil Ihr Anspruch doch nicht verjährt ist.

Zurück zum Anfang.

Muss ich gleich klagen ... ?

Klare Antwort: Vielleicht! Ein Gutteil der Fälle, die von uns bearbeitet werden, landet nicht vor Gericht, weil eine außergerichtliche Lösung Erfolg hat. Andererseits gibt es Fälle, in denen der Versuch einer außergerichtlichen Einigung von vornherein aussichtslos ist, so dass weiteres Zuwarten reine Zeitverschwendung wäre. In einigen Fällen muss man auch sehr schnell klagen, um seine Rechte nicht zu verlieren oder gar - z.B. durch einstweilige Verfügungen - zu sichern. Natürlich muss manchmal auch von der Durchführung eines Gerichtsverfahrens abgeraten werden.

Zurück zum Anfang.

Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt ... ?

SIE haben Glück, Sie haben mit dieser Homepage Ihren Anwalt schon gefunden! Ansonsten ist dies durchaus ein Problem, gibt es doch allein in Berlin über 11.000 (!) und deutschlandweit über 130.000 Rechtsanwälte. 

Die Beauftragung eines Anwalts ist eine höchstpersönliche, vertrauensvolle Angelegenheit. Nicht umsonst besteht für uns Rechtsanwälte, wie auch für Ärzte oder Geistliche, eine berufliche Schweigepflicht. Vielleicht werden wir nicht Ihre besten Freunde - aber wir sollten  Ihre besten Berater sein! Eine Bitte: Fragen Sie! Fragen Sie alles, was Sie wissen möchten! Und noch wichtiger: Wenn Sie etwas stört, sagen Sie es! Ohne ein klares Wort werden wir  Missstimmungen vielleicht erst unnötig spät erkennen.

Zurück zum Anfang.

Wie lange dauert... ?

Bei uns ist je nach Fall fast jede Dauer drin: von der Erledigung binnen eines Tages, bis zu einer Dauer von 4 Jahren. Dank unserer Spezialisierung können wir vieles relativ schnell machen. Ein Gerichtsprozess dauert aber natürlich, auch wenn ein Spezialist ihn führt. Eine Einigung, ein Vergleich, wirkt sich beschleunigend aus. Aber wir können bei weitem nicht immer auf einen Vergleich hinwirken, weil dies Zugeständnisse verlangt, die nur manchmal sinnvoll sind.

Zurück zum Anfang.

Brauche ich einen Rechtsanwalt ... ?

Unbedingt.

Zurück zum Anfang.


Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de