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Wir sind umgezogen!

Sie finden uns jetzt in der Hubertusallee 16 in 14193 Berlin.

Willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei

Yersin | Ruthe.

Wir beraten und vertreten Sie – Privatleute wie kleine und mittlere Unternehmen – in ausgewählten Rechtsbereichen. Mit viel Erfahrung, spezifischer Kompetenz und hohem Einsatz.

Eine ausführliche erste Beratung mit einer konzentrierten Betrachtung Ihres Anliegens steht bei uns an erster Stelle. Auf eine hohe fachliche Kompetenz unserer Partner können Sie sich verlassen. RA Marcus Yersin ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, RA Volker Ruthe hat sich besondere Kompetenzen im Urheber- und Medienrecht erworben und in diesem Rechtsgebiet auch seinen LL.M. erreicht.

Für uns gilt: Niemand kann alles. Um unserem Anspruch gerecht zu werden, übernehmen wir nicht jeden Fall. Ihr Vorteil: Dort, wo wir für Sie tätig werden, kennen wir uns aus. Und garantieren eine kompetente Bearbeitung Ihres „Falles“.

Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

   
 
 
 
Was können wir für Sie tun?

Hier finden Sie einen Ausschnitt aus unseren Tätigkeitsbereichen:

 

  • Durchsetzung und Abwehr sämtlicher vertraglicher Ansprüche

  • Gewährleistungsrechte, Mangelbeseitigung, Garantie,

  • Schadenersatz

  • Vertragsgestaltung

 

Miet- und WEG-Recht

  • Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Kündigung, Miet- und Nebenkostenforderungen, Schönheitsreparaturen, Wohnungsrückgabe

  • Wohneigentum, WEG-Versammlung, Beschlussanfechtung, Wohngeld

  • Verwaltung

 

Immobilienrecht

  • Grundstücksbezogene Ansprüche, Nachbarschaftsrecht, Teilungsversteigerung; Forderungsversteigerung;

  • zivil- und öffentlich-rechtliche Ansprüche mit Bezug zum Recht der offenen Vermögensfragen

 

Wettbewerbs- und Medienrecht

  • Unlauterer Wettbewerb

  • Presse- und Urheberrecht

  • Multimedia-Recht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Lizenzvertrag

 

  • Kauf & Leasing

  • Verkehrsunfall

  • Schadensersatz

  • Schmerzensgeld

 

  • Leasing von mobilen Investitionsgütern, vielfach Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch gewerbliche Zwecke.

  • Verträge über Teilamortisation (Restwert-Leasing) und Vollamortisation,  sowohl klassisches Finanzierungsleasing als auch operatives Leasing, z.B. von Maschinen.

 

Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de