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Verträge begleiten uns täglich, ein Leben lang, hundert-, nein, tausendfach. Oftmals ist es einem gar nicht bewusst, dass man soeben einen Vertrag geschlossen hat: Kauf einer Zeitung, Lösen eines Parkscheines, Bestellen eines Bieres oder Abgabe des Lottoscheins - alles Verträge der tagtäglichen Art. Kurzum: (fast) immer, wenn Sie mit einem anderen irgendetwas vereinbaren, haben Sie einen Vertrag geschlossen. Die allermeisten Verträge werden dann auch völlig unproblematisch abgewickelt. Die Zeitung gekauft, bezahlt und schließlich weggeworfen. Doch ist es nicht so selten, dass Probleme auftreten. Der andere Teil erfüllt seine Verpflichtung nicht: Die Leistung wird erst gar nicht erbracht, ist schlecht, falsch oder fehlerhaft. Oder andersherum, hat man selbst geleistet, sieht man die Gegenleistung nicht, und muss seinem Geld hinterher eilen. Oder: der andere kündigt einen (langfristigen) Vertrag und man fragt sich, ob das so einfach möglich ist.
 

 

 


In all diesen Fällen kann Ihr Anwalt Ihnen helfen, damit Sie zu Ihrem Recht gelangen. Doch gerade im Vertragsrecht kann man vorbeugen. Was wollen beide Vertragspartner genau? Was ist besonders wichtig? Welche Probleme können auftauchen? Wie soll man diese lösen? Was passiert, wenn alles schief geht? Viele Fragen kann man vor Vertragsschluss regeln und ist dann für den Fall des Falles besser gerüstet. Was wichtig ist, hängt von dem Vertrag selbst ab. Dabei gilt: je höher der Vertragswert ist oder je länger der Vertrag läuft, desto präziser sollte der Inhalt geregelt sein. Dass solche Verträge schriftlich geschlossen werden, versteht sich regelmäßig von selbst. Die Inhalte, um die es dann da gehen kann, können völlig unterschiedlich sein: ob Hausbau, Schüleraustausch, Gebrauchtwagenkauf, die Zahnarztbehandlung, das neue Klavier - im Vertragsrecht spiegelt sich das Leben. Mit seinen Problemen.

Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de